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Documentos > Reunión de los Comités Habitat Europeos (1995) > http://habitat.aq.upm.es/rech/a006.html

Nationalregierungen, Städte und Gesellschaft angesichts der Konferenz "Habitat II", Istanbul 1996


Ministerium für öffentliche Arbeiten, Transport und Umwelt, MOPTMA
Madrid (Spanien), November 1995.

(Elemente für eine europäische Stellungnahme)
Einführende Bemerkungen zum Treffen der Nationalausschüsse der Europäischen Union.



1. UN-Konferenzen und Globalisierung


Die UN-Konferenzen, die nach der in Río im Jahre 1992 über Umwelt und Entwicklung abgehaltenen Konferenz stattfanden, haben es ermöglicht, globale Probleme aufzuwerfen, denen die Menschheit in ihrer Gesamtheit gegenübersteht. Dies war wegen der Kombination von drei Faktoren möglich.

Globalisierung der Wirtschaft, und zwar vor allem wegen der Revolution des Telekommunikationswesens. Die lokale und nationale Wirtschaft haben sich geöffnet, und jede Region ist aktiv oder passiv von der restlichen Welt abhängig. Die Probleme können nicht in einer isolierten Weise - weder in ihrem sektoriellen Aspekt (z. B., nur bezüglich der Umwelt) noch in ihrem regionalen Aspekt (z. B., nur bezüglich des Mittelmeers) - gelöst werden.

Das Ende des Kalten Krieges und der Blockpolitik hat eine neue Beziehung zwischen den Staaten ermöglicht. Wenn auch die Globalisierung einerseits die Rolle der Nationalregierungen geschwächt hat, so hat sie es andererseits erreicht, daß sie die Hauptinstitutionen für die Probleme der wirtschaftlichen und politischen Regelung auf Weltebene geworden sind (Friedenskonferenzen, GATT, usw.). Die Regierungen sind es, die die Bevölkerungsgruppen bei den internationalen Organismen und Konferenzen vertreten.

Die Ausbreitung des "Globalortes" der Information hat Bedingungen geschaffen, die die Entwicklung von Universalwerten begünstigen. Menschenrechte, Umweltschutz, Bekämpfung der Armut oder Ablehnung der Gewalttätigkeit sind heutzutage Werte, die von vielen verteidigt werden. Es genügt nicht mehr, "global zu denken und lokal zu handeln". Man braucht nur an die internationale Bedeutung zu denken, die die Nichtregierungsorganisationen erreicht haben, an die alternativen Telekommunikationsnetze, wie es zu Beginn Internet war, an die Netze von Kollektiven, die Initiativen zur lokalen Entwicklung und zur Arbeitsplatzschaffung fördern (die andere Seite der wirtschaftlichen Globalisierung), usw. Und auch die traditionellsten Figuren der zivilen Gesellschaft neigen dazu, auf internationaler Ebene zu handeln: Handelskammern, Berufsverbände, usw. Die internationalen Tätigkeiten der zivilen Gesellschaft sind ein grundlegender Faktor für den Aufbau eines universalistischen Bewußtseins, und zwar in einigen Fällen wegen ihrer eigenen ursprünglichen Beschaffenheit (z. B. die internationalistischen Nichtregierungsorganisationen) und in anderen auf Grund des öffentlichen Charakters ihrer Tätigkeit (z. B. Weltkongresse von Berufsverbänden).

Auf Grund dieser drei Faktoren haben die UN-Konferenzen, wie z. B. Rio 92 (Umwelt und Entwicklung), Wien 93 (Menschenrechte), Kairo 94 (Bevölkerung), Kopenhagen 95 (Sozialentwicklung) und Peking 95 (Frauen), trotz ihrer spezifischen Themen die Tendenz gezeigt, die Probleme der Menschheit in integraler Weise aufzuwerfen.

Diese formell zwischenstaatlichen Konferenzen haben diesen Charakter sowohl im Vorbereitungsprozeß als auch bei ihrer Abhaltung und ihrer nachfolgenden Implementierung (die Agenden 21) weitgehend überschritten. Einerseits ist die Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen im weitgehendsten Sinn immer stärker geworden: Beteiligung an "Prepcoms", Nationalausschüssen und Delegationen, Alternativforen, Ausschüssen und Konferenzen zwecks Weiterverfolgung der Themen, usw. Und andererseits haben sie die UN-Konferenzen in große Ereignisse der Kommunikationsmittel verwandelt, mit einer äußerst starken Auswirkung auf die öffentliche Meinung und folglich mit einer großen Diffusions- und Legimitisierungsgewalt bezüglich der Probleme, Vorschläge und Beschlüsse.



2. "Glokalisierung"


Die globale Behandlungsweise der Probleme, der integrale oder interdependente Charakter der Vorschläge und die universalistische Anschauung der Werte benötigen eine Landepiste. Oder, wie auf den großen Flughäfen, mindestens zwei. Eine Landepiste sind offensichtlich die Staaten oder die durch ihren Staat vertretenen Nationen. Sie stellen, abgesehen davon, daß sie die einzigen Einrichtungen sind, die in den internationalen Beziehungen allgemeine Beschlüsse treffen können, den grundlegenden Rahmen der öffentlichen Politik dar. Das ist aber nicht genug.

Die UN-Konferenzen und die Erfahrung der internationalen sowohl weltübergreifenden als auch regionalen Organisationen (Weltbank, Europäische Union, usw.) haben der lokalen Dimension einen neuen Wert verliehen. Und zwar in zwei Hauptaspekten: a) Anwendungsgebiet der integralen Politiken (zum Beispiel, Umwelt, Wirtschaftsförderung und soziale Integration) und b) Konzertierrahmen für öffentliche Verwaltungen und Privatleute. Das Prinzip der Subsidiarität oder Nähe der öffentlichen Verwaltung und das Prinzip der Beteiligung oder Kooperation der zivilen Gesellschaft sind aufgewertet worden.

Heutzutage ist die lokale Dimension sehr mit der Urbanisation verbunden. Es lebt nicht nur der Großteil der Bevölkerung in Städten, sondern in verschiedenen Regionen der Welt (besonders in Europa, aber auch in Amerika und einem Teil Asiens) kennzeichnet die Urbanisation sowohl die Lebens- als auch die Siedlungsformen praktisch der ganzen Bevölkerung.

Die UN-Konferenzen, und besonders die Agenden 21, die danach gerichtet sind, deren Beschlüsse zu verwirklichen, messen folglich den lokalen Regierungen und im speziellen den Politiken, die in den städtischen Gebieten entwickelt werden können, eine wichtige Rolle zu.

Das hat man "Glokalisierung" genannt, das heißt, die Verbindung des Globalen mit dem Lokalen. Dieser Begriff wird heute sowohl im Rahmen der Wirtschaft (die Stadt als wirtschaftliches Mittel, das für die Optimierung von Synergien geeignet ist) als auch der Kultur (die lokalen Identitäten und ihre dialektische Beziehung mit dem sich auf die Kommunikationsmittel stützenden Informationsuniversalismus) verwendet. In diesem Fall bedeutet "Glokalisierung" die Hervorhebung des Stadtgebiets und der Rolle als Verwalter-Koordinator-Förderer der lokalen Regierungen zwecks Implementierung der Politiken, die globale Bezugspunkte berücksichtigen und sich danach positionieren. Kurz gesagt: Globalisierung und Nähe.

Es erscheinen aber einige Paradoxe, die den Fortschritt der "Glokalisierung" erschweren:

Zusammengefaßt kann man sagen, daß die "Glokalisierung" heute eine äußerst gering institutionalisierte, aber trotzdem starke Realität ist. Sie kann nur geregelt werden, wenn die einzigen Vermittler handeln, die die Mittel und die formelle Legitimation zum Handeln haben: die nationalen Regierungen.



3. Istanbuler Konferenz


Anläßlich von Habitat I, Vancouver 1976, wurde das Recht auf eine Wohnstätte verkündet. Genauer gesagt: das Recht aller auf eine sozial würdige und gesetzlich anerkannte Wohnstätte. Es scheint wichtig zu sein, dieses Prinzip oder diese Betrachtung der Wohnstätte als Menschenrecht beizubehalten, vergleichbar mit Erziehung, Gesundheit und Arbeitsplatz, Gleichberechtigung der Frauen oder persönlicher Sicherheit (sowohl hinsichtlich der Gewalttätigkeit als auch der Willkür). Dieses Recht solte aber in mindestens drei Aspekten entwickelt werden:

In seiner zweifachen Eigenschaft als Wiege der Menschenrechte und von mit Städten übersäter Kontinent kann Europa bei Istanbul 96 einen wichtigen Beitrag leisten.

Damit dieser Beitrag richtig verstanden wird, muß unserer Meinung nach die Konferenz relativistische Vorschläge mit der Bestätigung von universalistischen Prinzipien kombinieren, und aus diesem Grund müssen die Dokumente und Beschlüsse der Konferenz die Spezifität der Prozesse und Formen menschlicher Niederlassungen in jedem Gebiet der Welt anerkennen.

Der Urbanisierungsprozeß ist aber ein irreversibler Vorgang, und in allen Kulturen stellt die Stadt die komplexeste und befriedigendste soziale Organisierungsform dar. Die Stadt, nicht die Urbanisation. Die große oder kleine, aber dichte, zusammenhängende, polyvalente und verkehrsmäßig gut erschlossene Stadt.

Die Stadt ist, genau genommen, weder ein Produkt der historischen Fatalität, noch das Ergebnis eines abstrakten Marktes, noch der Ausdruck des politischen Willens eines Herrschers. Sie ist dies nur teilweise, da die Stadt das Werk ihrer Einwohner und das Ergebnis aus deren Arbeit und Illusionen ist. Zu einem Teil, weil die Stadt in einem großen Ausmaß und besonders in den Entwicklungsländern von ihren Einwohnern fast an der Grenze der Legalität und des Marktes aufgebaut worden ist. Und zum anderen, weil das städtische Sozialleben wahrscheinlich der größte Reichtum unserer Städte und das Ergebnis der gemeinsamen und täglichen Arbeit der Bürger ist.

Diese Anerkennung der Bedeutung, die die Städte haben, rechtfertigt nicht eine Unterlassung der internationalen Organismen oder der Nationalregierungen beim Aufbau der Stadt. Ganz im Gegenteil. Heutzutage ist die Zukunft der Städte mit der Entwicklung ehrgeiziger Politiken, die danach gerichtet sind, die Potentialität der Städteachsen oder -systeme zu nützen, mit denen sie verbunden sind oder in die sie eingefügt werden können, mit der erfolgreichen Verwendung ihrer in der Umwelt vorhandenen Mittel und deren externer Förderung verbunden, damit Arbeitsplätze und die erforderliche, innere soziale Kohäsion geschaffen werden. Der Umstand, die Stadt als wichtigste Regulierungsform der Urbanisierungsprozesse aufzubauen, bedeutet, eine voluntaristische Wahl zu treffen, die alle Dimensionen und Ebenen der Politik betrifft.

In jedem Land haben die politischen Organisationsformen eigene Spezifizierungen. Aber genauso wie die Demokratie in unserer Zeit einen Universalwert darstellt, so scheint die Dezentralisierung der nationalen politischen Systeme ein unentbehrliches Korollarium der wirtschaftlichen Globalisierung, der Schaffung von überstaatlichen Strukturen, der sozial-wirtschaftlichen Komplexität und der Notwendigkeit, die Mechanismen der Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu vervielfältigen, darzustellen.

Die Forderung der Demokratie und der lokalen Autonomie, die ständigen Erneuerungen, um die Teilnahme der Bevölkerung zu entwickeln, die politische und juristische Gleichstellung aller Bewohner und die konzertierte Definition der Stadtprojekte, sind unserer Meinung nach grundlegende Vorbedingungen für eine gute Verwaltung der Bevölkerungsansiedlungen.

Die zwischenstaatliche Konferenz Habitat II sollte dazu dienen, bei der Integrierung und Konzertierung von Politiken in den Städten und bei der Potenzierung der Teilnahme der lokalen Regierungen und der Bürgerorganisationen an deren Entwicklung einen bedeutenden Fortschritt zu erreichen.

Ebenso muß die Beteiligung der lokalen Regierungen am internationalen Leben potenziert werden, damit die Beschlüsse und Vorschläge der Konferenz besser verwirklicht werden können. Für die Entwicklung dieser Politiken ist es auch nötig, daß die lokalen Regierungen und die Bürgerorganisationen mehr gegenseitige Austausch- und Kooperationsaktionen ausführen und bei den internationalen Foren anwesend sind. Das heißt, sie müssen sich gegenseitig stärken. Da sich die universalistischen Ziele und Werte in den Situationen wiederspiegeln müssen, die jeder Region der Welt eigen sind, müssen die lokalen Vertreter mittels Organisationen im internationalen Leben ständig anwesend sein, sodaß sie sich für die Beschlüsse und Initiativen der zwischenstaatlichen Organisationen und Konferenzen mitverantwortlich fühlen.

In diesem Sinne wird der Weltversammlung für Städte und lokale Behörden (AMCAL) großes Interesse beigemessen. Sie wurde von allen internationalen Stadtorganisationen gleichzeitig mit der Konferenz Habitat II einberufen, und Vertreter der Versammlung nehmen auch an der Konferenz teil.



4. Nationale Stadtpolitiken


Trotz der traditionellen "Souveränitätskultur" und der hierarchischen und sektoriellen Logik ihrer Verwaltung haben die nationalen Regierungen langsam in der Praxis die Notwendigkeit akzeptiert, die Pläne und Gebietsprojekte mit den regionalen und lokalen Behörden vertraglich zu binden, und deren Koordinator- und Verwalterrolle zu akzeptieren, um die Anwendung von integrierten Politiken zu ermöglichen.

Gleichzeitig merkt man, daß die Städte allmählich akzeptieren und fordern, daß die nationalen Regierungen einen bedeutenden Teil der Verantwortung für die Ausführung von Projekten und die Verwaltung von Dienstleistungen übernehmen, die die Möglichkeiten der lokalen Regierungen überschreiten, wie, zum Beispiel, Infrastrukturen der Kommunikation und Telekommunikation, Transportsystem, große wirtschaftliche und kulturelle Ausstattungen, umweltspezifische Projekte oder Politiken, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und soziale Kohäsion gerichtet sind.

Diese Projekte und Dienstleistungen haben bestimmte Gebiete, die durch umweltspezifische, soziale und wirtschaftliche Probleme oder Möglichkeiten definiert und in vielen Fällen einer Verantwortung zu unterwerfen sind, die von lokalen, regionalen und nationalen Regierungen und auch Gemeinschaftsorganismen geteilt werden muß.

Zehn Kriterien für eine nationale Stadtpolitik.

Wegen der vielfältigen Organisationsformen der europäischen Staaten hat man sich dazu entschlossen, dieses Kapitel vom Gesichtspunkt eines Bundesstaates aus zu verfassen, und aus diesem Grund kann es besser auf Länder wie Deutschland oder Belgien als auf die meisten europäischen Staaten angewandt werden, die bei einigen Punkten die Begriffe "Bund" durch "Staat" und "Land" durch "Region" ersetzen müssen.

  1. Die nationalen Regierungen widmen heute den Großstädten aus zwei Hauptgründen eine große Aufmerksamkeit: a) ihr Problem überschreitet das Gebiet der lokalen oder städtischen Regierung sowohl bezüglich des Territoriums und der betroffenen Bevölkerung als auch der Zuständigkeiten und Mittel; b) die Globalisierung der Wirtschaft und die Möglichkeit, die Entwicklung aufrechtzuerhalten, einerseits, und die politischen Dezentralisierungsprozesse, andererseits, stellen neue und mächtige Herausforderungen dar, denen nur mit einer der zwischen politischen Einrichtungen und der zivilen Gesellschaft konzertierten Handlung entgegengetreten werden kann.

  2. Die Stadtpolitik, die der Bundesregierung obliegt, muß von derjenigen unterschieden werden, die von den Bundesländern übernommen werden muß, und auch von derjenigen, die den lokalen Regierungen entspricht. Die auf die Stadtpolitik angewandten Prinzipien des kooperativen Föderalismus müssen allmählich entwickelt werden, das heißt, es sind die hierarchischen Beziehungen zu reduzieren und vertragsmäßige Beziehungen anzuwenden. Dies bedeutet aber nicht, daß die Aufgaben der Bundesregierung an Wert verlieren; ganz im Gegenteil: die Städte stellen auf Grund ihrer wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und umweltspezifischen Probleme und Potentiale eine politische Herausforderung dar, die von den Regierungen eine integral ausgerichtete Politik verlangt.

  3. Auf bundesstaatlicher Ebene muß sichergestellt werden, daß die Entwicklung mit grundlegenden Mindestfaktoren (Gleichberechtigung), großen lokalen Autonomiegrenzen (Freiheit), sowie ausgleichenden und umverteilenden Tätigkeiten (Solidarität) ausgeführt wird. Es ist eher eine Frage politischer und finanzieller als gesetzmäßiger Kooperation.

  4. Diese Politik fordert aber eine strategische Handlungsweise mit selektiven, integralen Aktionen, um eine Aktion zu optimieren, die immer über beschränkte Mittel verfügt und andere öffentliche oder private Initiativen stimulieren soll und nicht blockieren darf, wobei sie gleichzeitig die Vorsorge zu treffen hat, daß keine neuen Probleme auftreten, weil die wirtschaftlichen, sozialen und umweltspezifischen Auswirkungen der geförderten Handlungen nicht richtig berücksichtigt worden sind.

  5. Die Bundespolitik muß deshalb die erforderliche Fähigkeit und Verfügbarkeit entwickeln, um die öffentlichen Verwaltungen zu koordinieren, was in vielen Fällen schwieriger als die Kooperation zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ist. Eine gute Methode besteht darin, die integrierte Vision, die die Städte (oder die Staaten oder in einigen Fällen Regionen) bieten können - besonders, wenn sie über einen Strategieplan verfügen -, mit den Plänen und Investitionsprogrammen der Bundesregierung zu verbinden. Es gibt verschiedene Formeln: Konzerne, Programmverträge, Beteiligung an Organismen des Strategieplans, Finanzierungsholdings und/oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen für die Ausführung von Projekten, usw.

  6. Die Bundes- und Landesregierungen müssen sich dazu entschließen, das Stadtsystem zu stärken und dafür eine Kommunikationspolitik, die die externe Zugänglichkeit (Häfen, Flughäfen, Bahnen und Autobahnen) und die interne Zugänglichkeit (Umfahrungsstraßen, Intermodalsystem für Massentransport, neue Zentralitäten) bessert, und eine Politik für potente Infrastrukturen im Telekommunikationswesen zu gestalten und zu entwickeln. Sie müssen sich auch der Frage der Städte als "Reichtum der Nation" annehmen und dazu beitragen, Infrastrukturen zu fördern, die die wirtschaftliche Tätigkeit unterstützen, und zwar mittels punktueller und diverser Handlungen, die jeder Stadt und ihrer regionalen Umgebung spezifisch angepaßt sind, wie zum Beispiel: integrierte Zonen mit logistischen Tätigkeiten, Messe- und Ausstellungsgelände, Sitze von nationalen und internationalen Organismen, technologische und wissenschaftliche Anlagen, die Universitäten und lokale Wirtschaftssektoren miteinander verbinden, Förderung der Städte und des Fremdenverkehrs, Gestaltung und Förderung bedeutender außerordentlicher Veranstaltungen im Rahmen der Kulter und des Sportes, usw. Diese Handlungen erfordern meistens bei ihrer Definition, Finanzierung und Ausführung die Mitbeteiligung verschiedener Regierungsebenen und Behörden mit konkurrierender Zuständigkeit.

  7. Der Umstand, daß die Umwelt die Städteentwicklung ertragen muß, und der, daß die Betriebsweise der Städte mit ihren gegenwärtigen Richtlinien bezüglich Produktion, Verbrauch und Mobilität geändert werden muß, machen eine Kooperation zwischen den Bundesregierungen und den restlichen Ebenen erforderlich. Die Bundesregierungen müssen die Aufbesserung des natürlichen Kapitals (Menge und Qualität der natürlichen Hilfsquellen) auf den geeigneten Gebieten und die Verminderung der Einwirkungen auf globale Aspekte der Umwelt (Aufforstung, Biodiversität, Treibhauseffekt und Klimawechsel, usw.) mittels Politiken sicherstellen, die die geeignete Entwicklung der Ökosysteme fördern. In den Städten müssen deshalb der Bestand und die richtige Betriebsweise derjeniger Infrastrukturen und grundlegenden Dienstleistungen (zum Beispiel, hydrologische Netze, Transportnetze, Energie- und Materialstrom) und diejenigen umweltspezifischen Tätigkeiten garantiert werden, die für die Wiedergewinnung abgebauter Ökosysteme erforderlich sind. Die Handlung der Bundesregierung ist in diesen Fällen nicht notwendigerweise durch eine Verwaltung oder direkte Ausführung dargestellt, sondern es ist im allgemeinen besser, wenn dies von der nächststehenden Behörde zusammen mit der Zivilbevölkerung ausgeführt wird; wohl aber obliegen der Bundesregierung die Kontrolle und die finanzielle Beteiligung.

  8. Die Bundesregierungen müssen soziale Kohäsionspolitiken fördern, die die soziale Integrierung von Randgruppen und die Betreuung von unter der Gefahr des sozialen Ausschlusses stehenden Gruppen umfassen. Die Sozialprogramme (Erziehung, Gesundheitswesen, Arbeitsplätze, Armut, usw.) und die mit dem Wohnungswesen zusammenhängenden Programme werden von den lokalen und Landesregierungen entwickelt, wobei die Bundesregierung gesetzliche und finanzielle Rahmen setzt, um die Gleichberechtigung der Bürger zu fördern. Kritische Situationen oder strukturelle Mängel erfordern konzertierte öffentliche Vorgangsweisen, die von der Bundesregierung angespornt werden können, wie diejenigen, die in einigen europäischen Ländern bereits in Angriff genommen worden sind, um in städtischen Krisenzonen zu handeln, oder sogar von der EG ausgeführt worden sind, wie z. B. die URBAN-Initiative. In einigen Fällen wird es vorteilhaft sein, nationale Programme zu entwickeln, die die Handlungen aller betroffenen Stellen - von internationalen Organismen bis zu den sozialen Organisationen - miteinander in Bezug setzen.

  9. Die Bundesebene muß einen Bezugsrahmen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen ermöglichen, der die Entwicklung der Koordinierung der Handlungen zwischen den Verwaltungen und die Beteiligung des Privatsektors hinsichtlich wirtschaftlichen Erfolgs und sozialer Wirksamkeit begünstigt, wobei das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden ist. Die Handlungsmechanismen müssen die Beteiligung der Stellen und Organisationen oder Einzelpersonen - je nachdem, was im spezifischen Fall am geeignetsten ist - erlauben und müssen überprüfbar sein, wodurch in den den Bürgern am nächsten stehenden Ebenen die Übernahme von Verantwortungen seitens der Zivilbevölkerung bei bestimmten Stadtverwaltungsaufgaben, die die soziale Verbindung, sowie das Zugehörigkeits- und Verantwortungsbewußtsein hinsichtlich des Raumes und der Dienstleistungen fördern, ermöglicht wird. Diese Faktoren werden in vielen Fällen dazu führen, daß die Dienstleistungen und die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligen bei öffentlichen Tätigkeiten von einem neuen unternehmerischen Gesichtspunkt aus gesehen werden und daß die Dezentralisierung der Stadtverwaltung, die Beteiligung der lokalen Gemeinschaften und die Wahl der Gemeindevertreter, sowie ihre Beziehung mit den Bürgern neu definiert werden.

  10. Auf Bundesebene wäre es vorteilhaft, über ein ständig aktualisiertes Stadtobservatorium zu verfügen, das als "tableau de bord" dient, um die Handlungsprogramme bezüglich der Städte zu leiten. Die Forschung der charakteristischen Anzeiger für die Weiterverfolgung der Entwicklung der Stadtprozesse muß potenziert werden, indem die spezifische Problematik der Städte eingehender behandelt und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Problemen aufgeklärt werden, sodaß die Kenntnis, die Vorgehensweisen und deren Ergebnisse fortlaufend gebessert werden können.



5. Neue Rollen der europäischen Städte


Die europäischen Städte reagieren allmählich auf die neuen, von der "Glokalisierung" aufgeworfenen Herausforderungen. Die Erfahrung der letzten zehn Jahre kann in einem Satz zusammengefaßt werden: von der lokalen Verwaltung zur globalen Förderung mittels wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Kohäsion. Das europäische Gebietssystem steht aber vor der Herausforderung, diese Erfahrung zu bessern und eine ständige Entwicklung zu erreichen, wie im EU-Vertrag festgelegt wurde.

Die neue Rolle, die die Städte übernehmen, führt dazu, daß die Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisierung der lokalen Regierungen, die fähig sein müssen, den gegenwärtigen Herausforderungen der Städte entgegenzutreten, sowie ein Stadtprojekt aufzubauen und zu leiten, neu bestimmt werden. Die Städte brauchen eine lokale Regierung mit fördernder Leitung.

Das die lokale Regierung legitimierende Prinzip ist das der Unmittelbarkeit, die es erlaubt, eine direkte und unmittelbare Beziehung zwischen der repräsentativen Organisation und der Verwaltungsstruktur einerseits und dem Gebiet und der Bevölkerung andererseits einzurichten.

Die Stadt und die lokale Regierung sind aber nicht so, wie sie früher waren. Die Stadt ist heute in vielen Fällen eine Metropole oder ein Gebilde, das sich aus mehreren Gemeinden zusammensetzt, und zeigt die Tendenz, einen unzusammenhängenden und asymmetrischen Raum funktionell zu strukturieren. Die Stadtbevölkerung kann schwer bestimmt werden, da die Anzahl von Personen, die in der zentralen Stadt nur reine "Verwender" sind, oft so hoch wie die der Stadteinwohner oder sogar höher ist. Es gibt viele öffentliche oder halböffentliche Verwaltungen, die in der Stadt tätig sind und deren Zuständigkeiten und Aufgaben manchmal geteilt, manchmal konkurrierend und manchmal vermischt sind (oder aber sie rechtfertigen gegenseitig ihr Fehlen). Die Stadt wird besonders durch ihre Zentralität definiert, und die lokale Regierung muß sich um eine größere Bevölkerung und ein weiteres Gebiet kümmern. Und natürlich muß sie diese Aufgaben in offener Weise ausführen.

Aus all diesem ergeben sich einige Konsequenzen für die Organisierung der lokalen Regierung, die sich auf eine ausreichende Autonomie bezüglich Selbstorganisierung, Vorgehen bei bestimmten, im Interesse der Stadtbewohner stehenden Angelegenheiten und Verfügbarkeit von Eigenmitteln stützen muß.

Wie bereits erwähnt worden ist, ist an erster Stelle eine neue Beziehung mit den öffentlichen Verwaltungen erforderlich, die als "übergestellt" betrachtet werden (besonders mit der Zentralregierung). Unbeschadet einer weitgehenderen Anerkennung der lokalen Autonomie müssen die vertragsmäßigen Beziehungen entwickelt werden, um gemeinsam jene Zuständigkeiten und Aufgaben zu erfüllen, bei denen eine Kooperation zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen unbedingt erforderlich ist (z. B., Infrastruktur für Kommunikation und Finanzierung des öffentlichen Transports, wirtschaftliche Förderung des Gebietes, öffentliche Sicherheit, große Urbanisationsoperationen, Umweltpolitik, Vorgehensweisen zur Reduzierung der Armut, usw.). Die Stadtverträge scheinen dazu bestimmt zu sein, sich in ein neues Paradigma der Beziehung zwischen den öffentlichen Verwaltungen zu verwandeln.

An zweiter Stelle ist es für die Landesregierung fast immer auf Metropolenebene erforderlich, mehr als eine reine Vertragsbeziehung zu haben, ohne daß es dies notwendigerweise mit sich bringt, eine neue lokale Regierung oder Bezirksregierung zu schaffen, die die Gemeinderegierung eliminiert oder ihr übergeordnet ist.

An dritter Stelle kann sich die lokale politische Organisierung nicht wie heute auf die Dichotomie Exekutive/Legislative, auf die zentralisierte Verwaltung und die starre Trennung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor stützen, die die Gemeindeverwaltung erschweren. Die Verwaltungs- und Vertragsabschlußformen müssen Agilität und Transparenz garantieren und sich nach Kriterien wirtschaftlichen Nutzens und sozialer Wirksamkeit richten.

Die lokale Regierung muß also einen Teil der Verantwortung bei der Ausübung von Zuständigkeiten und Aufgaben übernehmen, die traditionsgemäß dem Staat (z. B., Justiz und Sicherheit) oder dem Privatsektor (z. B., unternehmerische Tätigkeit auf dem Markt) vorbehalten waren. Dieser Teil der Verantwortung muß die Anerkennung des Rechtes und der Mittel zum Handeln mit sich bringen, und zwar bei der Zuweisung von spezifischen legalen Zuständigkeiten oder bei der Fähigkeit, eine führende oder koordinierende Rolle bezüglich anderer Verwaltungen und des Privatsektors auszuüben.

Bei den neuen Aufgaben, die die Gesellschaft den Städten auferlegt und bei deren Förderung die Nationalregierungen helfen müssen, damit die lokalen Regierungen die Rolle eines fördernden Leiters erfüllen können, handelt es sich um folgende:

a) Förderung der Stadt nach außen, indem ein starkes und positives Image entwickelt wird, das sich auf das Angebot von Infrastrukturen und Dienstleistungen stützt, welches Investoren, Besucher und Verbraucher in die Stadt lockt, die Entwicklung der lokalen Wirtschaftstätigkeiten ermöglicht, dazu beiträgt, die Erfordernisse der Stadt zu erfüllen, und die "Ausfuhr" von Gütern und Dienstleistungen ermöglicht. Diese Aufgabe muß mittels Planung, spezifischer Programme, Meinungs- und Förderkampagnen, usw. entwickelt und somit die Bedingungen für deren Ausführung durch öffentliche und private Agenten geschaffen werden.

b) Abstimmung mit anderen öffentlichen Verwaltungen und Kooperation zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor als Mittel, um sowohl die erwähnte externe Förderung als auch jene Arbeiten und Dienstleistungen auszuführen, die die akkumulierten Defizits, die neuen Erfordernisse der Stadt und die Maßstabsänderung der Stadt verlangen. Die Konzerte und die Kooperation verlangen politische Initiative, legale und finanzielle Innovation, sowie den Konsens der Bürger.

c) Interne Förderung in der Stadt, um deren Einwohnern einen "bürgerlichen Patriotismus", ein Zugehörigkeitsgefühl, einen gemeinsamen Beteiligungswillen, sowie Illusion und Vertrauen in die Zukunft der Stadt zu verleihen. Diese interne Förderung muß sich auf sichtbare Arbeiten und Dienstleistungen stützen, und zwar sowohl auf solche, die monumentalen oder symbolischen Charakter haben, als auch auf jene, die danach gerichtet sind, die Qualität der öffentlichen Zonen und das Wohlergeben der Leute zu verbessern.

d) Verwaltungspolitische Innovation, um vielfache Mechanismen zur sozialen Kooperation und Bürgerbeteiligung zu schaffen. Die fördernde Rolle der lokalen Regierung besteht großteils darin, die Energien der Bevölkerung zu stimulieren und sie in Richtung eines kollektiven Wohlbefindens und eines bürgerlichen Zusammenlebens zu lenken. Vier Beispiele: Arbeitsplätze, öffentliche Sicherheit, ständige Verwaltung der Dienstleistungen, wie z. B. Wasser oder Energie, und Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen und Zonen. Es handelt sich um verschiedene Arten von Problemen, die eine Behandlung auf lokaler Ebene (unbeschadet der auslösenden Faktoren und der zuständigen Organismen) und eine beträchtliche Innovations- und Kooperationsfähigkeit verlangen. Sie werden weder durch eine einseitige staatliche oder öffentliche Aktion noch durch die Zauberhand des Marktes gelöst. Dies führt zur Notwendigkeit, einen neuen Zuständigkeitsblock und neue Verwaltungsformen der Regierung und der lokalen Verwaltungen zu definieren.



6. Schlußfolgerung bezüglich der Agenda HABITAT und der Stadtpolitik Europas.


Im Rahmen einer Weltkonferenz wie Habitat erscheint es uns als sehr wichtig, fünf Dimensionen der europäischen Stadtpolitik hervorzuheben.

a) Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Gebiets, wobei sie sich auf die Stärkung des Stadtsystems und folglich auf die Potenzierung der Kommunikationen und der Zentralitäten stützt. Entscheidung für eine das ganze Gebiet integrierende Wettbewerbsfähigkeit. Konzept der Städte als Stützen der Kommunikation und des (wirtschaftlichen und kulturellen) Austausches mit der restlichen Welt.

b) Die Tragbarkeit des Stadtsystems muß auf drei Ebenen betrachtet werden:

c) Konzept der Metropole oder der Stadtregion als Einheit von Zentralitäten, das heißt, mit einer Organisierung ihrer Infrastrukturen, die die Zugänglichkeit und Attraktivität jeder ihrer Teile aufwertet. Dialektik "Mobilität/Zentralität" als bester Mechanismus zur erweiterten Reproduktion der Stadt.

d) Erfahrung aus den Konzerten zwischen den Verwaltungen und bezüglich der Kooperation zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, besonders für die Ausführung von großen Stadtentwicklungsprojekten (neue Zentralitäten, Zonen für logistische Tätigkeiten, usw.) und Verwaltung zentralisierter Dienstleistungen und Ausstattungen (z. B., öffentlicher Transport, große kulturelle Ausstattungen).

e) Verbindung zwischen lokaler Demokratie und Bürgern und Beteiligung an der Verwirklichung eines Projekts in der Stadt.

Fecha de referencia: 08-10-1997

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