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Ministerium für öffentliche Arbeiten, Transport und Umwelt, MOPTMA
Madrid (Spanien), November 1995.
(Elemente für eine europäische Stellungnahme)
Einführende Bemerkungen zum Treffen der Nationalausschüsse der Europäischen Union.
Die UN-Konferenzen, die nach der in Río im Jahre 1992 über Umwelt und Entwicklung abgehaltenen Konferenz
stattfanden, haben es ermöglicht, globale Probleme aufzuwerfen, denen die Menschheit in ihrer Gesamtheit
gegenübersteht. Dies war wegen der Kombination von drei Faktoren möglich.
Globalisierung der Wirtschaft, und zwar vor allem wegen der Revolution des Telekommunikationswesens. Die
lokale und nationale Wirtschaft haben sich geöffnet, und jede Region ist aktiv oder passiv von der restlichen Welt
abhängig. Die Probleme können nicht in einer isolierten Weise - weder in ihrem sektoriellen Aspekt (z. B., nur
bezüglich der Umwelt) noch in ihrem regionalen Aspekt (z. B., nur bezüglich des Mittelmeers) - gelöst werden.
Das Ende des Kalten Krieges und der Blockpolitik hat eine neue Beziehung zwischen den Staaten ermöglicht.
Wenn auch die Globalisierung einerseits die Rolle der Nationalregierungen geschwächt hat, so hat sie es
andererseits erreicht, daß sie die Hauptinstitutionen für die Probleme der wirtschaftlichen und politischen Regelung
auf Weltebene geworden sind (Friedenskonferenzen, GATT, usw.). Die Regierungen sind es, die die
Bevölkerungsgruppen bei den internationalen Organismen und Konferenzen vertreten.
Die Ausbreitung des "Globalortes" der Information hat Bedingungen geschaffen, die die Entwicklung von
Universalwerten begünstigen. Menschenrechte, Umweltschutz, Bekämpfung der Armut oder Ablehnung der
Gewalttätigkeit sind heutzutage Werte, die von vielen verteidigt werden. Es genügt nicht mehr, "global zu denken
und lokal zu handeln". Man braucht nur an die internationale Bedeutung zu denken, die die
Nichtregierungsorganisationen erreicht haben, an die alternativen Telekommunikationsnetze, wie es zu Beginn
Internet war, an die Netze von Kollektiven, die Initiativen zur lokalen Entwicklung und zur Arbeitsplatzschaffung
fördern (die andere Seite der wirtschaftlichen Globalisierung), usw. Und auch die traditionellsten Figuren der zivilen
Gesellschaft neigen dazu, auf internationaler Ebene zu handeln: Handelskammern, Berufsverbände, usw. Die
internationalen Tätigkeiten der zivilen Gesellschaft sind ein grundlegender Faktor für den Aufbau eines
universalistischen Bewußtseins, und zwar in einigen Fällen wegen ihrer eigenen ursprünglichen Beschaffenheit (z.
B. die internationalistischen Nichtregierungsorganisationen) und in anderen auf Grund des öffentlichen Charakters
ihrer Tätigkeit (z. B. Weltkongresse von Berufsverbänden).
Auf Grund dieser drei Faktoren haben die UN-Konferenzen, wie z. B. Rio 92 (Umwelt und Entwicklung), Wien 93
(Menschenrechte), Kairo 94 (Bevölkerung), Kopenhagen 95 (Sozialentwicklung) und Peking 95 (Frauen), trotz ihrer
spezifischen Themen die Tendenz gezeigt, die Probleme der Menschheit in integraler Weise aufzuwerfen.
Diese formell zwischenstaatlichen Konferenzen haben diesen Charakter sowohl im Vorbereitungsprozeß als auch
bei ihrer Abhaltung und ihrer nachfolgenden Implementierung (die Agenden 21) weitgehend überschritten. Einerseits
ist die Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen im weitgehendsten Sinn immer stärker geworden: Beteiligung
an "Prepcoms", Nationalausschüssen und Delegationen, Alternativforen, Ausschüssen und Konferenzen zwecks
Weiterverfolgung der Themen, usw. Und andererseits haben sie die UN-Konferenzen in große Ereignisse der
Kommunikationsmittel verwandelt, mit einer äußerst starken Auswirkung auf die öffentliche Meinung und folglich
mit einer großen Diffusions- und Legimitisierungsgewalt bezüglich der Probleme, Vorschläge und Beschlüsse.
Die globale Behandlungsweise der Probleme, der integrale oder interdependente Charakter der Vorschläge und die
universalistische Anschauung der Werte benötigen eine Landepiste. Oder, wie auf den großen Flughäfen,
mindestens zwei. Eine Landepiste sind offensichtlich die Staaten oder die durch ihren Staat vertretenen Nationen.
Sie stellen, abgesehen davon, daß sie die einzigen Einrichtungen sind, die in den internationalen Beziehungen
allgemeine Beschlüsse treffen können, den grundlegenden Rahmen der öffentlichen Politik dar. Das ist aber nicht
genug.
Die UN-Konferenzen und die Erfahrung der internationalen sowohl weltübergreifenden als auch regionalen
Organisationen (Weltbank, Europäische Union, usw.) haben der lokalen Dimension einen neuen Wert verliehen. Und
zwar in zwei Hauptaspekten: a) Anwendungsgebiet der integralen Politiken (zum Beispiel, Umwelt,
Wirtschaftsförderung und soziale Integration) und b) Konzertierrahmen für öffentliche Verwaltungen und
Privatleute. Das Prinzip der Subsidiarität oder Nähe der öffentlichen Verwaltung und das Prinzip der Beteiligung
oder Kooperation der zivilen Gesellschaft sind aufgewertet worden.
Heutzutage ist die lokale Dimension sehr mit der Urbanisation verbunden. Es lebt nicht nur der Großteil der
Bevölkerung in Städten, sondern in verschiedenen Regionen der Welt (besonders in Europa, aber auch in Amerika
und einem Teil Asiens) kennzeichnet die Urbanisation sowohl die Lebens- als auch die Siedlungsformen praktisch
der ganzen Bevölkerung.
Die UN-Konferenzen, und besonders die Agenden 21, die danach gerichtet sind, deren Beschlüsse zu verwirklichen,
messen folglich den lokalen Regierungen und im speziellen den Politiken, die in den städtischen Gebieten
entwickelt werden können, eine wichtige Rolle zu.
Das hat man "Glokalisierung" genannt, das heißt, die Verbindung des Globalen mit dem Lokalen. Dieser Begriff
wird heute sowohl im Rahmen der Wirtschaft (die Stadt als wirtschaftliches Mittel, das für die Optimierung von
Synergien geeignet ist) als auch der Kultur (die lokalen Identitäten und ihre dialektische Beziehung mit dem sich
auf die Kommunikationsmittel stützenden Informationsuniversalismus) verwendet. In diesem Fall bedeutet
"Glokalisierung" die Hervorhebung des Stadtgebiets und der Rolle als Verwalter-Koordinator-Förderer der lokalen
Regierungen zwecks Implementierung der Politiken, die globale Bezugspunkte berücksichtigen und sich danach
positionieren. Kurz gesagt: Globalisierung und Nähe.
Es erscheinen aber einige Paradoxe, die den Fortschritt der "Glokalisierung" erschweren:
Anläßlich von Habitat I, Vancouver 1976, wurde das Recht auf eine Wohnstätte verkündet. Genauer gesagt: das
Recht aller auf eine sozial würdige und gesetzlich anerkannte Wohnstätte. Es scheint wichtig zu sein, dieses
Prinzip oder diese Betrachtung der Wohnstätte als Menschenrecht beizubehalten, vergleichbar mit Erziehung,
Gesundheit und Arbeitsplatz, Gleichberechtigung der Frauen oder persönlicher Sicherheit (sowohl hinsichtlich der
Gewalttätigkeit als auch der Willkür). Dieses Recht solte aber in mindestens drei Aspekten entwickelt werden:
Damit dieser Beitrag richtig verstanden wird, muß unserer Meinung nach die Konferenz relativistische Vorschläge
mit der Bestätigung von universalistischen Prinzipien kombinieren, und aus diesem Grund müssen die Dokumente
und Beschlüsse der Konferenz die Spezifität der Prozesse und Formen menschlicher Niederlassungen in jedem
Gebiet der Welt anerkennen.
Der Urbanisierungsprozeß ist aber ein irreversibler Vorgang, und in allen Kulturen stellt die Stadt die komplexeste
und befriedigendste soziale Organisierungsform dar. Die Stadt, nicht die Urbanisation. Die große oder kleine, aber
dichte, zusammenhängende, polyvalente und verkehrsmäßig gut erschlossene Stadt.
Die Stadt ist, genau genommen, weder ein Produkt der historischen Fatalität, noch das Ergebnis eines abstrakten
Marktes, noch der Ausdruck des politischen Willens eines Herrschers. Sie ist dies nur teilweise, da die Stadt das
Werk ihrer Einwohner und das Ergebnis aus deren Arbeit und Illusionen ist. Zu einem Teil, weil die Stadt in einem
großen Ausmaß und besonders in den Entwicklungsländern von ihren Einwohnern fast an der Grenze der Legalität
und des Marktes aufgebaut worden ist. Und zum anderen, weil das städtische Sozialleben wahrscheinlich der
größte Reichtum unserer Städte und das Ergebnis der gemeinsamen und täglichen Arbeit der Bürger ist.
Diese Anerkennung der Bedeutung, die die Städte haben, rechtfertigt nicht eine Unterlassung der internationalen
Organismen oder der Nationalregierungen beim Aufbau der Stadt. Ganz im Gegenteil. Heutzutage ist die Zukunft
der Städte mit der Entwicklung ehrgeiziger Politiken, die danach gerichtet sind, die Potentialität der Städteachsen
oder -systeme zu nützen, mit denen sie verbunden sind oder in die sie eingefügt werden können, mit der
erfolgreichen Verwendung ihrer in der Umwelt vorhandenen Mittel und deren externer Förderung verbunden, damit
Arbeitsplätze und die erforderliche, innere soziale Kohäsion geschaffen werden. Der Umstand, die Stadt als
wichtigste Regulierungsform der Urbanisierungsprozesse aufzubauen, bedeutet, eine voluntaristische Wahl zu
treffen, die alle Dimensionen und Ebenen der Politik betrifft.
In jedem Land haben die politischen Organisationsformen eigene Spezifizierungen. Aber genauso wie die
Demokratie in unserer Zeit einen Universalwert darstellt, so scheint die Dezentralisierung der nationalen politischen
Systeme ein unentbehrliches Korollarium der wirtschaftlichen Globalisierung, der Schaffung von überstaatlichen
Strukturen, der sozial-wirtschaftlichen Komplexität und der Notwendigkeit, die Mechanismen der Kooperation
zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu vervielfältigen, darzustellen.
Die Forderung der Demokratie und der lokalen Autonomie, die ständigen Erneuerungen, um die Teilnahme der
Bevölkerung zu entwickeln, die politische und juristische Gleichstellung aller Bewohner und die konzertierte
Definition der Stadtprojekte, sind unserer Meinung nach grundlegende Vorbedingungen für eine gute Verwaltung
der Bevölkerungsansiedlungen.
Die zwischenstaatliche Konferenz Habitat II sollte dazu dienen, bei der Integrierung und Konzertierung von Politiken
in den Städten und bei der Potenzierung der Teilnahme der lokalen Regierungen und der Bürgerorganisationen an
deren Entwicklung einen bedeutenden Fortschritt zu erreichen.
Ebenso muß die Beteiligung der lokalen Regierungen am internationalen Leben potenziert werden, damit die
Beschlüsse und Vorschläge der Konferenz besser verwirklicht werden können. Für die Entwicklung dieser Politiken
ist es auch nötig, daß die lokalen Regierungen und die Bürgerorganisationen mehr gegenseitige Austausch- und
Kooperationsaktionen ausführen und bei den internationalen Foren anwesend sind. Das heißt, sie müssen sich
gegenseitig stärken. Da sich die universalistischen Ziele und Werte in den Situationen wiederspiegeln müssen, die
jeder Region der Welt eigen sind, müssen die lokalen Vertreter mittels Organisationen im internationalen Leben
ständig anwesend sein, sodaß sie sich für die Beschlüsse und Initiativen der zwischenstaatlichen Organisationen
und Konferenzen mitverantwortlich fühlen.
In diesem Sinne wird der Weltversammlung für Städte und lokale Behörden (AMCAL) großes Interesse
beigemessen. Sie wurde von allen internationalen Stadtorganisationen gleichzeitig mit der Konferenz Habitat II
einberufen, und Vertreter der Versammlung nehmen auch an der Konferenz teil.
Trotz der traditionellen "Souveränitätskultur" und der hierarchischen und sektoriellen Logik ihrer Verwaltung haben
die nationalen Regierungen langsam in der Praxis die Notwendigkeit akzeptiert, die Pläne und Gebietsprojekte mit
den regionalen und lokalen Behörden vertraglich zu binden, und deren Koordinator- und Verwalterrolle zu
akzeptieren, um die Anwendung von integrierten Politiken zu ermöglichen.
Gleichzeitig merkt man, daß die Städte allmählich akzeptieren und fordern, daß die nationalen Regierungen einen
bedeutenden Teil der Verantwortung für die Ausführung von Projekten und die Verwaltung von Dienstleistungen
übernehmen, die die Möglichkeiten der lokalen Regierungen überschreiten, wie, zum Beispiel, Infrastrukturen der
Kommunikation und Telekommunikation, Transportsystem, große wirtschaftliche und kulturelle Ausstattungen,
umweltspezifische Projekte oder Politiken, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und soziale Kohäsion gerichtet
sind.
Diese Projekte und Dienstleistungen haben bestimmte Gebiete, die durch umweltspezifische, soziale und
wirtschaftliche Probleme oder Möglichkeiten definiert und in vielen Fällen einer Verantwortung zu unterwerfen
sind, die von lokalen, regionalen und nationalen Regierungen und auch Gemeinschaftsorganismen geteilt werden
muß.
Zehn Kriterien für eine nationale Stadtpolitik.
Wegen der vielfältigen Organisationsformen der europäischen Staaten hat man sich dazu entschlossen, dieses
Kapitel vom Gesichtspunkt eines Bundesstaates aus zu verfassen, und aus diesem Grund kann es besser auf
Länder wie Deutschland oder Belgien als auf die meisten europäischen Staaten angewandt werden, die bei einigen
Punkten die Begriffe "Bund" durch "Staat" und "Land" durch "Region" ersetzen müssen.
Die europäischen Städte reagieren allmählich auf die neuen, von der "Glokalisierung" aufgeworfenen
Herausforderungen. Die Erfahrung der letzten zehn Jahre kann in einem Satz zusammengefaßt werden: von der
lokalen Verwaltung zur globalen Förderung mittels wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Kohäsion.
Das europäische Gebietssystem steht aber vor der Herausforderung, diese Erfahrung zu bessern und eine ständige
Entwicklung zu erreichen, wie im EU-Vertrag festgelegt wurde.
Die neue Rolle, die die Städte übernehmen, führt dazu, daß die Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisierung der
lokalen Regierungen, die fähig sein müssen, den gegenwärtigen Herausforderungen der Städte entgegenzutreten,
sowie ein Stadtprojekt aufzubauen und zu leiten, neu bestimmt werden. Die Städte brauchen eine lokale Regierung
mit fördernder Leitung.
Das die lokale Regierung legitimierende Prinzip ist das der Unmittelbarkeit, die es erlaubt, eine direkte und
unmittelbare Beziehung zwischen der repräsentativen Organisation und der Verwaltungsstruktur einerseits und dem
Gebiet und der Bevölkerung andererseits einzurichten.
Die Stadt und die lokale Regierung sind aber nicht so, wie sie früher waren. Die Stadt ist heute in vielen Fällen
eine Metropole oder ein Gebilde, das sich aus mehreren Gemeinden zusammensetzt, und zeigt die Tendenz, einen
unzusammenhängenden und asymmetrischen Raum funktionell zu strukturieren. Die Stadtbevölkerung kann schwer
bestimmt werden, da die Anzahl von Personen, die in der zentralen Stadt nur reine "Verwender" sind, oft so hoch
wie die der Stadteinwohner oder sogar höher ist. Es gibt viele öffentliche oder halböffentliche Verwaltungen, die
in der Stadt tätig sind und deren Zuständigkeiten und Aufgaben manchmal geteilt, manchmal konkurrierend und
manchmal vermischt sind (oder aber sie rechtfertigen gegenseitig ihr Fehlen). Die Stadt wird besonders durch ihre
Zentralität definiert, und die lokale Regierung muß sich um eine größere Bevölkerung und ein weiteres Gebiet
kümmern. Und natürlich muß sie diese Aufgaben in offener Weise ausführen.
Aus all diesem ergeben sich einige Konsequenzen für die Organisierung der lokalen Regierung, die sich auf eine
ausreichende Autonomie bezüglich Selbstorganisierung, Vorgehen bei bestimmten, im Interesse der Stadtbewohner
stehenden Angelegenheiten und Verfügbarkeit von Eigenmitteln stützen muß.
Wie bereits erwähnt worden ist, ist an erster Stelle eine neue Beziehung mit den öffentlichen Verwaltungen
erforderlich, die als "übergestellt" betrachtet werden (besonders mit der Zentralregierung). Unbeschadet einer
weitgehenderen Anerkennung der lokalen Autonomie müssen die vertragsmäßigen Beziehungen entwickelt werden,
um gemeinsam jene Zuständigkeiten und Aufgaben zu erfüllen, bei denen eine Kooperation zwischen den
verschiedenen Verwaltungsebenen unbedingt erforderlich ist (z. B., Infrastruktur für Kommunikation und
Finanzierung des öffentlichen Transports, wirtschaftliche Förderung des Gebietes, öffentliche Sicherheit, große
Urbanisationsoperationen, Umweltpolitik, Vorgehensweisen zur Reduzierung der Armut, usw.). Die Stadtverträge
scheinen dazu bestimmt zu sein, sich in ein neues Paradigma der Beziehung zwischen den öffentlichen
Verwaltungen zu verwandeln.
An zweiter Stelle ist es für die Landesregierung fast immer auf Metropolenebene erforderlich, mehr als eine reine
Vertragsbeziehung zu haben, ohne daß es dies notwendigerweise mit sich bringt, eine neue lokale Regierung oder
Bezirksregierung zu schaffen, die die Gemeinderegierung eliminiert oder ihr übergeordnet ist.
An dritter Stelle kann sich die lokale politische Organisierung nicht wie heute auf die Dichotomie
Exekutive/Legislative, auf die zentralisierte Verwaltung und die starre Trennung zwischen dem öffentlichen und
dem privaten Sektor stützen, die die Gemeindeverwaltung erschweren. Die Verwaltungs- und
Vertragsabschlußformen müssen Agilität und Transparenz garantieren und sich nach Kriterien wirtschaftlichen
Nutzens und sozialer Wirksamkeit richten.
Die lokale Regierung muß also einen Teil der Verantwortung bei der Ausübung von Zuständigkeiten und Aufgaben
übernehmen, die traditionsgemäß dem Staat (z. B., Justiz und Sicherheit) oder dem Privatsektor (z. B.,
unternehmerische Tätigkeit auf dem Markt) vorbehalten waren. Dieser Teil der Verantwortung muß die
Anerkennung des Rechtes und der Mittel zum Handeln mit sich bringen, und zwar bei der Zuweisung von
spezifischen legalen Zuständigkeiten oder bei der Fähigkeit, eine führende oder koordinierende Rolle bezüglich
anderer Verwaltungen und des Privatsektors auszuüben.
Bei den neuen Aufgaben, die die Gesellschaft den Städten auferlegt und bei deren Förderung die
Nationalregierungen helfen müssen, damit die lokalen Regierungen die Rolle eines fördernden Leiters erfüllen
können, handelt es sich um folgende:
a) Förderung der Stadt nach außen, indem ein starkes und positives Image entwickelt wird, das sich auf das
Angebot von Infrastrukturen und Dienstleistungen stützt, welches Investoren, Besucher und Verbraucher in die
Stadt lockt, die Entwicklung der lokalen Wirtschaftstätigkeiten ermöglicht, dazu beiträgt, die Erfordernisse der
Stadt zu erfüllen, und die "Ausfuhr" von Gütern und Dienstleistungen ermöglicht. Diese Aufgabe muß mittels
Planung, spezifischer Programme, Meinungs- und Förderkampagnen, usw. entwickelt und somit die Bedingungen
für deren Ausführung durch öffentliche und private Agenten geschaffen werden.
b) Abstimmung mit anderen öffentlichen Verwaltungen und Kooperation zwischen dem öffentlichen und dem
privaten Sektor als Mittel, um sowohl die erwähnte externe Förderung als auch jene Arbeiten und Dienstleistungen
auszuführen, die die akkumulierten Defizits, die neuen Erfordernisse der Stadt und die Maßstabsänderung der
Stadt verlangen. Die Konzerte und die Kooperation verlangen politische Initiative, legale und finanzielle Innovation,
sowie den Konsens der Bürger.
c) Interne Förderung in der Stadt, um deren Einwohnern einen "bürgerlichen Patriotismus", ein
Zugehörigkeitsgefühl, einen gemeinsamen Beteiligungswillen, sowie Illusion und Vertrauen in die Zukunft der Stadt
zu verleihen. Diese interne Förderung muß sich auf sichtbare Arbeiten und Dienstleistungen stützen, und zwar
sowohl auf solche, die monumentalen oder symbolischen Charakter haben, als auch auf jene, die danach gerichtet
sind, die Qualität der öffentlichen Zonen und das Wohlergeben der Leute zu verbessern.
d) Verwaltungspolitische Innovation, um vielfache Mechanismen zur sozialen Kooperation und Bürgerbeteiligung
zu schaffen. Die fördernde Rolle der lokalen Regierung besteht großteils darin, die Energien der Bevölkerung zu
stimulieren und sie in Richtung eines kollektiven Wohlbefindens und eines bürgerlichen Zusammenlebens zu lenken.
Vier Beispiele: Arbeitsplätze, öffentliche Sicherheit, ständige Verwaltung der Dienstleistungen, wie z. B. Wasser
oder Energie, und Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen und Zonen. Es handelt sich um verschiedene Arten
von Problemen, die eine Behandlung auf lokaler Ebene (unbeschadet der auslösenden Faktoren und der zuständigen
Organismen) und eine beträchtliche Innovations- und Kooperationsfähigkeit verlangen. Sie werden weder durch
eine einseitige staatliche oder öffentliche Aktion noch durch die Zauberhand des Marktes gelöst. Dies führt zur
Notwendigkeit, einen neuen Zuständigkeitsblock und neue Verwaltungsformen der Regierung und der lokalen
Verwaltungen zu definieren.
Im Rahmen einer Weltkonferenz wie Habitat erscheint es uns als sehr wichtig, fünf Dimensionen der europäischen
Stadtpolitik hervorzuheben.
a) Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Gebiets, wobei sie sich auf die Stärkung des Stadtsystems und folglich
auf die Potenzierung der Kommunikationen und der Zentralitäten stützt. Entscheidung für eine das ganze Gebiet
integrierende Wettbewerbsfähigkeit. Konzept der Städte als Stützen der Kommunikation und des (wirtschaftlichen
und kulturellen) Austausches mit der restlichen Welt.
b) Die Tragbarkeit des Stadtsystems muß auf drei Ebenen betrachtet werden:
d) Erfahrung aus den Konzerten zwischen den Verwaltungen und bezüglich der Kooperation zwischen dem
öffentlichen und dem privaten Sektor, besonders für die Ausführung von großen Stadtentwicklungsprojekten (neue
Zentralitäten, Zonen für logistische Tätigkeiten, usw.) und Verwaltung zentralisierter Dienstleistungen und
Ausstattungen (z. B., öffentlicher Transport, große kulturelle Ausstattungen).
e) Verbindung zwischen lokaler Demokratie und Bürgern und Beteiligung an der Verwirklichung eines Projekts in
der Stadt.
Fecha de referencia: 08-10-1997
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